Zahn fehlt – Fell entscheidet?

Nach der Frage, wie viele Haare ein Hund in Dortmund eigentlich braucht, folgt für die „Hund & Pferd“ im November 2026 gleich die nächste kleine Denksportaufgabe.

Diesmal geht es um Zähne.

Unter den veröffentlichten Ausschlussmerkmalen finden sich Hypodontie, Oligodontie, Anodontie und das Ausbleiben des Zahndurchbruchs.

Dazu heißt es, das Veterinäramt der Stadt Dortmund habe einen Ausschluss vorgesehen, wenn diese Befunde „in Kombination mit vollständiger oder teilweiser Haarlosigkeit“ vorliegen.

Und unmittelbar danach:

„Hunde ohne Vorliegen einer vollständigen oder teilweisen Haarlosigkeit können an der Veranstaltung teilnehmen.“

Moment.

Der Zahn allein ist also nicht das Entscheidende.

Das Fell spielt mit.

Illustration zum Beitrag „Zahn fehlt – Fell entscheidet?“ – stilisierter Hundekopf mit Zahnschema

Zwei Hunde, ein fehlender Zahn

Stellen wir zwei Hunde nebeneinander.

Beiden fehlt erblich bedingt derselbe Zahn.

Hund A ist behaart.

Hund B ist haarlos.

Nach der veröffentlichten Dortmunder Formulierung kommt bei Hund B etwas Entscheidendes hinzu:

Er ist nackt.

Da darf man durchaus fragen:

Was verändert das fehlende Fell an der tierschutzfachlichen Bedeutung des fehlenden Zahns?

Wird ein fehlender Zahn problematischer, wenn darüber keine Haare wachsen?

Besonders kurios bei Nackthunden

Bei Chinese Crested, Xoloitzcuintle und Perro sin Pelo del Perú ist diese Kombination nicht einmal überraschend.

Die FOXI3-Variante, die den Hairless-Phänotyp verursacht, beeinflusst sowohl die Haar- als auch die Zahnentwicklung. Fehlende und veränderte Zähne sind bei haarlosen Hunden wissenschaftlich beschrieben.

Und alle drei Rassen gibt es auch behaart:

Chinese Crested als Powder Puff, Xolo und Perro jeweils als coated Varietät.

Damit wird es interessant.

Coated Xolo, Zahn fehlt.

Hairless Xolo, derselbe Zahn fehlt.

Powder Puff, Zahn fehlt.

Hairless Chinese Crested, derselbe Zahn fehlt.

Welche zusätzliche Beeinträchtigung entsteht dadurch, dass einer dieser Hunde gleichzeitig haarlos ist?

Dabei kennt der VDH Zahnfehler längst

Noch interessanter wird es beim Blick auf die bestehenden VDH-Regeln.

Die VDH-Ausstellungsordnung kennt Zahnfehler bereits. Ein Hund kann wegen eines „erheblichen Zahnfehlers“ disqualifiziert werden; zusätzlich gelten die Vorgaben des jeweiligen Rassestandards.

Und der VDH hat für die Anwendung der Tierschutz-Hundeverordnung sogar konkrete Kriterien veröffentlicht:

Ausschluss bei erblich fehlenden Canini, P4 im Oberkiefer, M1 im Unterkiefer oder bei mehr als zwei anderen fehlenden Zähnen. P1 und M3 sind ausdrücklich ausgenommen.

Man kann über diese Grenzen diskutieren.

Aber immerhin sind es Grenzen.

Der Dortmunder Zusatz wirft dagegen eine andere Frage auf:

Warum soll bei Gebissanomalien zusätzlich entscheidend sein, ob der Hund vollständig oder teilweise haarlos ist?

Erst Haare zählen, jetzt Zähne

Natürlich wird hier nicht behauptet, die Dortmunder Vorgabe sei rechtswidrig. Ebenso wenig wird vorweggenommen, wie die Kontrollen im November tatsächlich durchgeführt werden.

Die Frage richtet sich allein an die veröffentlichte Logik des Kriteriums.

Nachdem wir beim ersten Dortmunder Rätsel noch gefragt haben:

Wie viele Haare sind zu wenige?

kommt jetzt offenbar Frage Nummer zwei:

Wie viele Zähne dürfen fehlen – und wie viele Haare braucht der Hund dazu?

Vielleicht wird bis November noch erläutert, warum die Kombination entscheidend sein soll.

Bis dahin bleibt eine erstaunlich einfache Frage:

Wenn zwei Hunden derselbe Zahn fehlt – warum entscheidet dann das Fell?

Quellen

  • Drögemüller C, Karlsson EK, Hytönen MK, Perloski M, Dolf G, Sainio K, Lohi H, Lindblad-Toh K, Leeb T (2008): A mutation in hairless dogs implicates FOXI3 in ectodermal development. Science 321(5895): 1462. Quelle
  • Kupczik K, Cagan A, Brauer S, Fischer MS (2017): The dental phenotype of hairless dogs with FOXI3 haploinsufficiency. Scientific Reports 7: 5459. Volltext
  • Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH): Ausstellungs-Ordnung. Stand 15. April 2012, § 15 „Formwertnoten und Beurteilungen“, S. 5. PDF
  • Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH): VDH-Merkmalsliste. Stand 1. Februar 2026, Abschnitt 7 „Zähne“. PDF