World Dog Show 2027: Dürfen Nackthunde teilnehmen?
Ob haarlose Hunderassen wie Xoloitzcuintle, Peruanischer Nackthund oder Chinese Crested bei der World Dog Show 2027 in Tulln teilnehmen dürfen, wird derzeit öffentlich diskutiert. Ein privat beauftragtes Rechtsgutachten stellt die Teilnahme infrage – der Veranstalter selbst sieht sie in seinen FAQ ausdrücklich vor.

Was ist passiert?
Mitte August 2026 wurde ein von der Tierschutzrechtsexpertin Johanna Neumeyer (Shifting Values) erstelltes Rechtsgutachten öffentlich, über das der Regionalmedienverbund meinbezirk.at am 20. August 2026 berichtete. Das Gutachten argumentiert, dass haarlose Hunderassen wegen ihres fehlenden Haarkleids nicht zur World Dog Show 2027 zugelassen werden dürften, die im Mai 2027 in Tulln (Niederösterreich) mit bis zu 20.000 erwarteten Hunden stattfindet.
Worum geht es konkret?
Im Zentrum steht die Auslegung der §§ 5 und 8b des österreichischen Tierschutzgesetzes (TSchG). Diese verbieten unter anderem das Züchten und Zurschaustellen von Tieren mit sogenannten Qualzuchtmerkmalen – darunter eine „Einschränkung physiologischer Funktionen durch teilweise oder gänzlich fehlendes Haarkleid“. Das Gutachten wertet die Haarlosigkeit bestimmter Rassen als ein solches Merkmal und leitet daraus ein grundsätzliches Teilnahmehindernis ab.
Was wird behauptet bzw. diskutiert?
Das Gutachten fordert, haarlose Rassen von der Ausstellung auszuschließen, und sieht die Verantwortung für die Einhaltung des Tierschutzrechts beim Veranstalter. Der Veranstalter der WDS 2027 widerspricht dem in seinen offiziellen FAQ: Es gebe keine Rassen-Ausschlussliste, haarlose Rassen dürften teilnehmen, jeder Hund werde vor Betreten des Geländes einzeln tierärztlich kontrolliert.
Was ist anhand der verfügbaren Informationen tatsächlich bekannt?
Zwei Positionen stehen einander gegenüber, eine behördliche oder gerichtliche Klärung des konkreten Falls liegt bislang nicht vor: Die FAQ des Veranstalters (wds2027.at) bestätigen ausdrücklich die Zulassung haarloser Rassen und eine tierärztliche Einzelkontrolle jedes Hundes vor Betreten des Geländes; es existiert keine öffentlich einsehbare Rassen-Ausschlussliste. Der Wortlaut der §§ 5 und 8b TSchG im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) bestätigt die im Gutachten zitierte Formulierung zur Einschränkung physiologischer Funktionen durch fehlendes Haarkleid. Das Rechtsgutachten von Johanna Neumeyer ist eine private Rechtsmeinung, keine behördliche oder gerichtliche Entscheidung.
Einordnung
Die Auseinandersetzung ist eine aktive, ungelöste Debatte zwischen einer privat beauftragten Rechtsmeinung und der Position des Veranstalters, nicht ein bereits entschiedener Sachverhalt. Bis eine Behörde oder ein Gericht die Frage klärt, gilt die vom Veranstalter kommunizierte Regelung: Haarlose Rassen dürfen antreten, jeder Hund wird vor Betreten des Geländes einzeln tierärztlich kontrolliert. Halterinnen und Halter haarloser Rassen sollten die weitere Entwicklung bis zum Mai 2027 im Blick behalten.