Wann ist ein Nackthund zu nackt?
Die „Hund & Pferd“ in Dortmund kann für November 2026 endlich gemeldet werden – und mit den veröffentlichten Vorgaben bekommen Nackthundaussteller gleich noch eine kleine Denksportaufgabe dazu.
Unter den „äußerlich erkennbaren Ausschlussmerkmalen“ findet sich:
„Teilweise oder vollständige Hypotrichose/Alopezie“.
Hypotrichose wird dort als „Verminderung der Haardichte“ erklärt. Insbesondere die Aussteller von Xoloitzcuintle, Perro sin Pelo del Perú und Chinesischem Schopfhund werden gebeten, auf die Einhaltung dieses Kriteriums zu achten.
Das führt zu einer ziemlich naheliegenden Frage:
Wie dicht muss ein Hund eigentlich behaart sein, damit seine Haardichte nicht „vermindert“ ist?

Bitte einmal die Haardichte messen
„Vermindert“ braucht einen Vergleich.
Vermindert gegenüber welchem Maßstab?
Dem durchschnittlichen Hund? Dem durchschnittlichen Vertreter derselben Rasse? Einer bestimmten Körperregion? Oder der jeweils behaarten Varietät?
In der veröffentlichten Erläuterung wird jedenfalls kein quantitativer Grenzwert genannt. Auch ein Messverfahren, eine Referenzfläche oder eine Mindestzahl von Haaren pro Quadratzentimeter findet sich dort nicht.
Damit bleibt eine entscheidende Frage offen:
Wo endet normale Variation – und wo beginnt die ausschlussrelevante „Verminderung der Haardichte“?
Solange dafür kein nachvollziehbarer Maßstab veröffentlicht ist, drängt sich als satirische Maßeinheit fast auf:
„Sieht ein bisschen wenig aus.“
Und jetzt kommen die behaarten Nackthunde
Besonders interessant wird es dadurch, dass alle drei ausdrücklich angesprochenen Rassen auch behaarte Hunde kennen.
Beim Chinese Crested gibt es Hairless und Powder Puff.
Beim Xoloitzcuintle gibt es die haarlose und die behaarte Varietät.
Beim Perro sin Pelo del Perú ebenfalls.
Damit wird die Sache nicht einfacher.
Wie beurteilt man einen behaarten Xolo mit weniger dicht wirkendem Haarkleid als einen anderen behaarten Xolo?
Wann ist ein coated Peruaner ausreichend behaart?
Und welche Haardichte gilt beim Powder Puff als normal?
Wenn das Kriterium „Verminderung der Haardichte“ lautet, braucht man schließlich auch für die behaarten Vertreter irgendeinen Bezugspunkt.
Oder richtet sich das besondere Augenmerk tatsächlich nur auf die haarlosen Varietäten?
Auch das geht aus der Formulierung nicht hervor.
Und was ist mit den anderen Rassen?
Dann kommt die nächste Frage.
Wenn Hypotrichose als äußerlich erkennbares Ausschlussmerkmal gilt: Wird die Haardichte bei anderen Rassen nach demselben Maßstab beurteilt?
Was ist mit einem Hund mit ungewöhnlich dünnem Fell?
Mit altersbedingt schütterer Behaarung?
Mit saisonal unterschiedlicher Fellfülle?
Mit genetisch bedingt weniger dichtem Haarkleid?
Oder mit einem Hund, der tatsächlich krankheitsbedingt Haare verloren hat?
Das ist keine Behauptung darüber, wie die Kontrollen in Dortmund durchgeführt werden.
Es sind Fragen, die sich aus dem veröffentlichten Kriterium ergeben.
Denn wenn eine „Verminderung der Haardichte“ über die Teilnahme eines Hundes mitentscheiden kann, wäre interessant zu wissen, woran diese Verminderung konkret festgemacht wird.
Haarlosigkeit ist bei diesen Hunden kein überraschender Befund
Bei der Hairless-Varietät des Chinese Crested sowie den haarlosen Xolos und Peruanischen Nackthunden ist die reduzierte Körperbehaarung kein plötzlich aufgetretener Haarverlust.
Sie ist ein erblich bedingtes Merkmal dieser Hunde.
Man kann dieses Merkmal und seine möglichen Folgen wissenschaftlich untersuchen. Man kann darüber diskutieren, welche gesundheitlichen Auswirkungen damit verbunden sind. Und selbstverständlich kann und muss auch geprüft werden, ob bei einem individuellen Hund die Voraussetzungen eines gesetzlichen Ausstellungsverbots erfüllt sind.
Aber ein haarloser Xolo bekommt nicht plötzlich erworbenen Haarausfall, sobald er das Dortmunder Messegelände betritt.
Vielleicht braucht Dortmund einen Haar-TÜV
Die praktische Umsetzung lädt trotzdem zu etwas Fantasie ein.
Chipkontrolle.
Impfpass.
Und dann bitte zur Haarmessstation.
Flanke freimachen, Referenzfläche markieren und durchzählen.
387 Haare: Willkommen auf der Ausstellung.
386 Haare: leider Hypotrichose.
Das ist selbstverständlich Satire.
Ein solches Verfahren wird in den veröffentlichten Vorgaben nicht beschrieben.
Genau darin steckt allerdings die ernsthafte Frage hinter dem Witz: Wie soll ein äußerlich festzustellendes Kriterium einheitlich angewendet werden, wenn für die „Verminderung der Haardichte“ kein veröffentlichter Grenzwert und kein Messverfahren genannt werden?
Die rechtliche Frage ist eine andere
Dabei sollte man zwei Dinge auseinanderhalten.
Die Dortmunder Vorgabe wird hier nicht abschließend rechtlich bewertet. Insbesondere wird damit nicht behauptet, sie sei rechtswidrig.
§ 10 der Tierschutz-Hundeverordnung enthält konkrete Voraussetzungen für ein Ausstellungsverbot. Bei erblich bedingten Veränderungen stellt die Vorschrift unter anderem darauf ab, ob Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen, untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.
Ob und wie die für Dortmund veröffentlichten Kriterien diese gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall umsetzen, ist eine rechtliche Frage.
Die Frage dieses Beitrags ist wesentlich einfacher:
Wie wird „verminderte Haardichte“ praktisch definiert?
Also: Wie nackt ist zu nackt?
Tierschutzkontrollen auf Hundeausstellungen sind sinnvoll.
Aber gerade Kriterien, die über Teilnahme oder Ausschluss entscheiden können, sollten für Aussteller möglichst nachvollziehbar sein.
Und deshalb darf man fragen:
Welche Haardichte gilt als normal?
Wo liegt die Grenze zur Hypotrichose?
Welcher Maßstab gilt für die behaarten Varietäten von Chinese Crested, Xolo und Peruanischem Nackthund?
Werden andere Rassen nach demselben Maßstab beurteilt?
Und wie wird normale individuelle oder rassetypische Variation von einem ausschlussrelevanten Befund unterschieden?
Vielleicht gibt es darauf bis November noch konkrete Antworten.
Bis dahin bleibt eine bemerkenswert einfache Frage:
Wie viele Haare braucht ein Hund eigentlich, um nicht zu wenige zu haben?
Und vielleicht können wir den Taschenrechner für die Haarzählung dann doch zu Hause lassen.
Quellen
- Hund & Pferd 2026 / VDH Service GmbH: Informationen zur Veranstaltung vom 6.–8. November 2026 in Dortmund.Hund & Pferd – Informationen
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz: Tierschutz-Hundeverordnung, § 10 – Ausstellungsverbot.§ 10 TierSchHuV – Gesetze im Internet